
Netzwerkarbeit der DAA-Fachschule für Sozialpädagogik
Die Fachschule für Sozialpädagogik der DAA Berlin engagiert sich im „Netzwerk berufsbegleitende Erzieherausbildung – Gemeinsam die berufsbegleitende Ausbildung neu denken“ des Paritätischen Kitaforums.
Im Rahmen dieses Angebots der Paritätischen Akademie Berlin gGmbH im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Berlin treffen sich regelmäßig Akteur*innen der berufsbegleitenden Erzieher*innen-Ausbildung (Vertreter*innen von Fachschulen und Trägern sowie Studierende) zum Austausch über aktuelle Themen und Probleme der berufsbegleitenden Erzieher*innen-Ausbildung und erarbeiten gemeinsam Ideen und Lösungsvorschläge.
Ein Produkt dieses Netzwerks ist eine so genannte „Selbstverpflichtung“, welche Fachschulen unterzeichnen, die sich den gemeinsam erarbeiteten Qualitätsstandards verpflichtet fühlen.
Lesen Sie hier den Wortlaut der
Selbstverpflichtung der DAA-Fachschule für Sozialpädagogik in Berlin
Wir, die DAA-Fachschule für Sozialpädagogik in Berlin, verpflichten uns, folgende Qualitäts- und Kooperationsstandards in der berufsbegleitenden Ausbildung von Erzieher*innen einzuhalten und danach zu arbeiten:
- Wir arbeiten auf der Grundlage der SozPädVO sowie des Rahmenlehrplans in der jeweils geltenden Fassung.
- Wir arbeiten mit einem strukturierten Schul-Curriculum, das regelmäßig auf aktuelle Anforderungen hin überprüft und ggf. angepasst wird.
- Das Schul-Curriculum berücksichtigt alle Tätigkeitsfelder für Erzieher*innen und deren jeweilige fachliche Anforderungen.
- Die Kurs-/Klassenleitung bzw. der*die Praxiskoordinator*in (bei uns: Schulleitung) hat einen anerkannten pädagogischen Abschluss und eine Lehrbefähigung.
- Wir bilden den*die Praxiskoordinator*in regelmäßig fort und ermöglichen einen fachlich begleitenden Austausch, z. B. in Form von Praxisberatung, kollegialer Beratung, Supervision oder Coaching.
- Wir stellen einen verbindlichen Austausch mit dem (jeweiligen) Praxisort der Studierenden sicher und benennen Ansprechpartner*innen.
- Wir stellen die Kurs-/Klassenleitung bzw. den*die Praxiskoordinator*in (bei uns: Schulleitung) für die Kooperationstermine mit dem (jeweiligen) Praxisort der Studierenden frei.